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Verantwortliche ist, wer über Mittel
und Zwecke entscheidet, d. h. be-
stimmt, welche personenbezogenen
Daten von Betroffenen wofür und
wie verarbeitet werden. Die Verant-
wortliche treffen viele Pflichten.
Die Betroffenen können gegenüber
der Verantwortlichen ihre Betroffe-
nenrechte geltend machen und sich
bei Datenschutzverstößen bei einer
Aufsichtsbehörde beschweren.
Verantwortliche ist, wer über Mittel und Zwecke entscheidet, d. h. bestimmt, welche personenbezogenen Daten von Betroffenen wofür und wie verarbeitet werden. Die Verantwortliche treffen viele Pflichten. Die Betroffenen können gegenüber der Verantwortlichen ihre Betroffenenrechte geltend machen und sich bei Datenschutzverstößen bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.
Ist die Verarbeitung personenbezo-
gener Daten der Kern einer Dienst-
leistung, wie es regelmäßig etwa bei
SaaS-Anwendungen der Fall ist, muss
die Verantwortliche mit dem Dienst-
leister („Auftragsverarbeiter“) einen
Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“)
schließen.
Die Verantwortliche bestimmt weiter
die Zwecke; der Auftragsverarbeiter
verfolgt keine eigenen Zwecke – er
ist nur ausführendes Organ.
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kern einer Dienstleistung, wie es regelmäßig etwa bei SaaS-Anwendungen der Fall ist, muss die Verantwortliche mit dem Dienstleister („Auftragsverarbeiter“) einen Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) schließen. Die Verantwortliche bestimmt weiter die Zwecke; der Auftragsverarbeiter verfolgt keine eigenen Zwecke – er ist nur ausführendes Organ.
Bestimmen mehrere Verantwortliche
gemeinsam über Zwecke und Mittel,
liegt eine gemeinsame Verantwort-
lichkeit vor. Diese ist häufig etwa in
Unternehmensgruppen anzutreffen.
Eine gemeinsame Verantwortlichkeit
ist jedoch auch in anderen Konstel-
lationen denkbar; so wurde beispiels-
weise eine gemeinsame Verantwort-
lichkeit mit Meta beim Betrieb einer
Facebook-Fanpage vom Europäi-
schen Gerichtshof bejaht.
Bestimmen mehrere Verantwortliche gemeinsam über Zwecke und Mittel, liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Diese ist häufig etwa in Unternehmensgruppen anzutreffen. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit ist jedoch auch in anderen Konstellationen denkbar; so wurde beispielsweise eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit Meta beim Betrieb einer Facebook-Fanpage vom Europäischen Gerichtshof bejaht.
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