Art. 13 und 14 DSGVO regeln, welche
Informationen die Verantwortliche
den Betroffenen zur Verfügung
stellen muss. Seitenweise leere
Datenschutzphrasen helfen nicht.
Informiert werden muss u. a. über 1)
die verfolgten Zwecke, 2) die Rechts-
grundlage, 3) ggf. die berechtigten In-
teressen, 4) ggf. die Empfänger der
Daten, 5) die Speicherdauer, 6) die
Datenkategorien und Datenquelle, falls
nicht beim Betroffenen direkt erhoben.
Art. 13 und 14 DSGVO regeln, welche
Informationen die Verantwortliche
den Betroffenen zur Verfügung
stellen muss. Seitenweise leere
Datenschutzphrasen helfen nicht.
Informiert werden muss u. a. über 1)
die verfolgten Zwecke, 2) die Rechtsgrundlage, 3) ggf. die berechtigten Interessen, 4) ggf. die Empfänger der
Daten, 5) die Speicherdauer, 6) die
Datenkategorien und Datenquelle, falls
nicht beim Betroffenen direkt erhoben.