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Die DSGVO definiert in Artikel 5
Grundsätze für die Verarbeitung
personenbezogener Daten, die in den
nachfolgenden Artikeln konkretisiert
werden.
Diese Grundsätze bieten ein gutes
Bild, was das Datenschutzrecht
leisten möchte. Bei Fragen der
Gestaltung von Software sollten
diese Grundsätze immer mitgedacht
werden.
Die DSGVO definiert in Artikel 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den nachfolgenden Artikeln konkretisiert werden. Diese Grundsätze bieten ein gutes Bild, was das Datenschutzrecht leisten möchte. Bei Fragen der Gestaltung von Software sollten diese Grundsätze immer mitgedacht werden.
Damit personenbezogene Daten
rechtmäßig verarbeitet werden,
bedarf es einer Rechtsgrundlage, auf
die sich die Verantwortliche stützen
kann. Man spricht von einem „Verbot
mit Erlaubnisvorbehalt“, d. h. jede
Verarbeitung ist verboten, außer sie
wird explizit erlaubt.
Die DSGVO sieht in Art. 6 Abs. 1
sechs Rechtsgrundlagen vor, die teil-
weise durch weitere Gesetze näher
spezifiziert werden (vgl. Karte 39).
Damit personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden, bedarf es einer Rechtsgrundlage, auf die sich die Verantwortliche stützen kann. Man spricht von einem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, d. h. jede Verarbeitung ist verboten, außer sie wird explizit erlaubt. Die DSGVO sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs Rechtsgrundlagen vor, die teilweise durch weitere Gesetze näher spezifiziert werden (vgl. Karte 39).
Der Grundsatz der Transparenz
besagt, dass Daten in einer für
Betroffene nachvollziehbaren Weise
verarbeitet werden müssen. Dazu ge-
hört insbesondere die Bereitstellung
von Informationen welche Daten zu
welchen Zwecken verarbeitet werden.
Der Grundsatz der Fairness kann
nicht klar umrissen werden. Unfair
ist eine Verarbeitung jedenfalls dann,
wenn die Verantwortliche den Betrof-
fenen über die Verarbeitung täuscht.
Der Grundsatz der Transparenz besagt, dass Daten in einer für Betroffene nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Informationen welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Der Grundsatz der Fairness kann nicht klar umrissen werden. Unfair ist eine Verarbeitung jedenfalls dann, wenn die Verantwortliche den Betroffenen über die Verarbeitung täuscht.
Erfasst eine Verantwortliche perso-
nenbezogene Daten eines Betrof-
fenen, so hat sie dafür vorab die
Zwecke der Verarbeitung festzulegen
und dem Betroffenen mitzuteilen.
Spätere Verarbeitungen zu anderen
Zwecken sind jedoch möglich, so-
lange die neuen Zwecke mit dem
ursprünglichen Erhebungszweck ver-
einbar sind. Dies ist insbesondere
bei inhaltlicher Nähe zwischen Erhe-
bungs- und neuen Zwecken denkbar.
Erfasst eine Verantwortliche personenbezogene Daten eines Betroffenen, so hat sie dafür vorab die Zwecke der Verarbeitung festzulegen und dem Betroffenen mitzuteilen. Spätere Verarbeitungen zu anderen Zwecken sind jedoch möglich, solange die neuen Zwecke mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar sind. Dies ist insbesondere bei inhaltlicher Nähe zwischen Erhebungs- und neuen Zwecken denkbar.
Die personenbezogenen Daten
müssen für den Zweck angemessen
und auf das dafür notwendige Maß
beschränkt sein.
Mit Augenmaß schauen, was wirklich
gebraucht wird. Nicht selten sind
Telefonnummer und Geburtsdatum
Pflichtfelder bei einer Online-Bestel-
lung. Wozu braucht es das Geburts-
datum? Telefonnummer für Rück-
fragen? Ja, aber optional – dem
Kundenwunsch entsprechend.
Die personenbezogenen Daten müssen für den Zweck angemessen und auf das dafür notwendige Maß beschränkt sein. Mit Augenmaß schauen, was wirklich gebraucht wird. Nicht selten sind Telefonnummer und Geburtsdatum Pflichtfelder bei einer Online-Bestellung. Wozu braucht es das Geburtsdatum? Telefonnummer für Rückfragen? Ja, aber optional – dem Kundenwunsch entsprechend.
Die von der Verantwortlichen
verarbeiteten personenbezogenen
Daten müssen sachlich richtig sein.
Ein Problem ist die Aktualität der
Daten. Menschen ziehen um oder
nehmen mit der Heirat einen anderen
Namen an. Was tun? Die Betroffenen
nach längerer Zeit einmal fragen, ob
ihre Daten noch stimmen: etwa nach
einem Login oder durch den
Kundenservice. Software kann und
sollte dabei unterstützen.
Die von der Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten müssen sachlich richtig sein. Ein Problem ist die Aktualität der Daten. Menschen ziehen um oder nehmen mit der Heirat einen anderen Namen an. Was tun? Die Betroffenen nach längerer Zeit einmal fragen, ob ihre Daten noch stimmen: etwa nach einem Login oder durch den Kundenservice. Software kann und sollte dabei unterstützen.
Die personenbezogenen Daten
dürfen nur so lange gespeichert
werden, wie es für die Verbeitungs-
zwecke erforderlich ist. Danach
müssen die Daten gelöscht oder
anonymisiert werden.
Ist ein Account in einem Online-Shop
noch erforderlich, wenn der Kunde
schon 5 Jahre lang nichts mehr
bestellt hat? Software sollte inaktive
Nutzer löschen und vor der Löschung
benachrichtigen können.
Die personenbezogenen Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Verbeitungszwecke erforderlich ist. Danach müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Ist ein Account in einem Online-Shop noch erforderlich, wenn der Kunde schon 5 Jahre lang nichts mehr bestellt hat? Software sollte inaktive Nutzer löschen und vor der Löschung benachrichtigen können.
Bei der Verarbeitung muss die Ver-
antwortliche für eine angemessene
Sicherheit der personenbezogene
Daten sorgen. Dazu gehört der
Schutz der Daten vor Einsicht oder
Veränderung durch Unbefugte – aber
auch vor unbeabsichtigtem Verlust
etwa durch Festplattenausfälle.
Dazu werden technische und organi-
satorische Maßnahmen (sog. TOM)
getroffen, wie etwa Backups oder ein
Berechtigungskonzept.
Bei der Verarbeitung muss die Verantwortliche für eine angemessene Sicherheit der personenbezogene Daten sorgen. Dazu gehört der Schutz der Daten vor Einsicht oder Veränderung durch Unbefugte – aber auch vor unbeabsichtigtem Verlust etwa durch Festplattenausfälle. Dazu werden technische und organisatorische Maßnahmen (sog. TOM) getroffen, wie etwa Backups oder ein Berechtigungskonzept.
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