„Ich habe die Datenschutzerklärung
gelesen und stimme zu“ ist eine häu-
fige Pflicht-Checkbox auf Webseiten.
Das Bereitstellen von Datenschutz-
informationen, meist „Datenschutz-
erklärung“ genannt, ist eine einsei-
tige Pflicht der Verantwortlichen. Die
Betroffenen müssen die Informatio-
nen weder lesen noch ihnen zustim-
men. Eine Pflicht-Checkbox täuscht
die Betroffenen und stellt damit
einen Verstoß dar.
„Ich habe die Datenschutzerklärung
gelesen und stimme zu“ ist eine häufige Pflicht-Checkbox auf Webseiten.
Das Bereitstellen von Datenschutzinformationen, meist „Datenschutzerklärung“ genannt, ist eine einseitige Pflicht der Verantwortlichen. Die
Betroffenen müssen die Informationen weder lesen noch ihnen zustimmen. Eine Pflicht-Checkbox täuscht
die Betroffenen und stellt damit
einen Verstoß dar.