Da durch die DSGVO innerhalb des
europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) ein gleiches Datenschutzni-
veau herrscht, darf die Verantwortli-
che ohne weitere Maßnahmen Daten
im gesamten EWR verarbeiten.
Anders sieht es bei Übermittlungen
in Drittländer aus – hier wird es
häufig kompliziert. Plant die Verant-
wortliche solche Übermittlungen,
sollte sie sich dazu beraten lassen.
Da durch die DSGVO innerhalb des
europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) ein gleiches Datenschutzniveau herrscht, darf die Verantwortliche ohne weitere Maßnahmen Daten
im gesamten EWR verarbeiten.
Anders sieht es bei Übermittlungen
in Drittländer aus – hier wird es
häufig kompliziert. Plant die Verantwortliche solche Übermittlungen,
sollte sie sich dazu beraten lassen.