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Die Betroffenen haben ein Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Datenübertragbarkeit, Einschränkung
der und Widerspruch gegen die Ver-
arbeitung sowie auf Beschwerde bei
einer Aufsichtsbehörde. Über deren
Bestehen muss informiert werden.
Wird ein Betroffenenrecht geltend
gemacht, muss die Verantwortliche
unverzüglich, spätestens aber inner-
halb eines Monats, über die ergriffe-
nen Maßnahmen unterrichten.
Die Betroffenen haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Einschränkung der und Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Über deren Bestehen muss informiert werden. Wird ein Betroffenenrecht geltend gemacht, muss die Verantwortliche unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats, über die ergriffenen Maßnahmen unterrichten.
Betroffene können jederzeit gem.
Art. 15 DSGVO Auskunft über die
Verarbeitung ihrer Daten verlangen.
Der Antrag muss nicht begründet
werden; Betroffene dürfen auch
„datenschutzfremde“ Ziele verfolgen.
Die Verantwortliche hat in verständ-
licher Form Informationen zu der Ver-
arbeitung und eine Kopie der perso-
nenbezogenen Daten zur Verfügung
zu stellen. Downloadlinks zu unver-
ständlichen Rohdaten reichen nicht.
Betroffene können jederzeit gem. Art. 15 DSGVO Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten verlangen. Der Antrag muss nicht begründet werden; Betroffene dürfen auch „datenschutzfremde“ Ziele verfolgen. Die Verantwortliche hat in verständlicher Form Informationen zu der Verarbeitung und eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Downloadlinks zu unverständlichen Rohdaten reichen nicht.
Betroffene können die Löschung
ihrer personenbezogenen Daten
verlangen. Der Antrag muss jedoch
begründet sein. Dies ist er u. a.,
wenn 1) die Daten für die Zwecke der
Verarbeitung nicht mehr notwendig
sind, 2) die Einwilligung widerrufen
wurde, 3) die Verarbeitung rechts-
widrig war, 4) die Löschung rechtlich
verpflichtend ist oder 5) Widerspruch
eingelegt wurde und keine vorrangigen
berechtigten Gründe für eine weitere
Verarbeitung vorliegen.
Betroffene können die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Antrag muss jedoch begründet sein. Dies ist er u. a., wenn 1) die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, 2) die Einwilligung widerrufen wurde, 3) die Verarbeitung rechtswidrig war, 4) die Löschung rechtlich verpflichtend ist oder 5) Widerspruch eingelegt wurde und keine vorrangigen berechtigten Gründe für eine weitere Verarbeitung vorliegen.
Unrichtige oder unvollständige Daten
können mit dem Berichtigungsrecht
korrigiert werden. Bei der Datenüber-
tragbarkeit gibt es ein Recht auf eine
Kopie der bereitgestellten Daten in
maschinenlesbarer Form. Beim Wi-
derspruch gibt der Betroffene Gründe
an, die sich aus seiner besonderen
Situation ergeben; liegen keine
schutzwürdige Gründe der Verant-
wortlichen vor, wird die Verarbeitung
beendet. Statt zu löschen kann eine
Einschränkung verlangt werden.
Unrichtige oder unvollständige Daten können mit dem Berichtigungsrecht korrigiert werden. Bei der Datenübertragbarkeit gibt es ein Recht auf eine Kopie der bereitgestellten Daten in maschinenlesbarer Form. Beim Widerspruch gibt der Betroffene Gründe an, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben; liegen keine schutzwürdige Gründe der Verantwortlichen vor, wird die Verarbeitung beendet. Statt zu löschen kann eine Einschränkung verlangt werden.
Art. 33 DSGVO verpflichtet die Ver-
antwortliche, Datenlecks innerhalb
von 72 Stunden der Datenschutz-
aufsichtsbehörde zu melden (Aus-
nahme: kein Risiko für Betroffene).
Es empfiehlt sich, die Betroffenen zu
informieren (Verpflichtung bei hohem
Risiko) und ihnen Möglichkeiten zur
Schadensbegrenzung aufzuzeigen.
Warum ist es passiert, was lässt sich
ändern? Datenlecks sind Anlass, um
über Verbesserungen nachzudenken.
Art. 33 DSGVO verpflichtet die Verantwortliche, Datenlecks innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden (Aus- nahme: kein Risiko für Betroffene). Es empfiehlt sich, die Betroffenen zu informieren (Verpflichtung bei hohem Risiko) und ihnen Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung aufzuzeigen. Warum ist es passiert, was lässt sich ändern? Datenlecks sind Anlass, um über Verbesserungen nachzudenken.
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